Steuer

z.B. Erbschaftssteuer

Gutachten der Immobilie für Steuer

Sie haben laut Testament eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen?

Sie beabsichtigen eine Immobilie an die nächste Generation weiter zu geben?

Je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der Immobilie fallen in diesem Fall Steuern an.

Ein durch uns erstelltes Gutachten hilft Ihnen, bei der

Sie haben laut Testament eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen?

Sie beabsichtigen eine Immobilie an die nächste Generation weiter zu geben?

Je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der Immobilie fallen in diesem Fall Steuern an.

Ein durch uns erstelltes Gutachten hilft Ihnen, bei der

Gutachten der Immobilie für Steuer
Erbschaftssteuer

Ermittlung der Erbschaftssteuer

Schenkungssteuer

Ermittlung der Schenkungssteuer

Nießbrauch

Ermittlung des Nießbrauch

Notar und Grunderwerbsteuer

Bemessungsgrundlage für Notarkosten und Grunderwerbsteuer

Details…

Erbschaftssteuer

Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es für den oder die Erben einen Freibetrag, welcher der unten aufgeführten Tabelle zu entnehmen ist. Um die zu erwartende Steuerbelastung ermitteln zu können, ist es jedoch unerlässlich, dass Sie den Wert der Immobilie kennen.

Schenkungssteuer

Auch die Schenkungssteuer hängt, wie die Erbschaftssteuer, vom Grad der Verwandtschaft ab. Von daher ist auch hier die nachfolgende Tabelle anzuwenden.

Vorteil bei einer Schenkung z.B. im Rahmen einer vorweggenommenen Erbschaft ist, dass eine Immobilie oder sogar ein Immobilienportfolio auf diese Weise in mehreren Schritten übertragen werden kann und sich dadurch Steuern sparen lassen. Denn alle 10 Jahre gelten die Freibeträge erneut.

Um die zu erwartende Steuerbelastung ermitteln zu können, ist es jedoch unerlässlich, dass Sie den Wert der Immobilie kennen.

Freibetrag

Ehepartner und Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft

500.000 €

Kinder, Enkelkinder deren Eltern verstorben sind, Stief- und Adoptivkinder

400.000 €

Enkelkinder

200.000 €

Urenkel, Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft

100.000 €

Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

20.000 €

Alle Anderen Empfänger einer Schenkung oder Erbschaft

20.000 €

Nießbrauch

Ein vorhandener Nießbrauch reduziert die Steuerlast der Immobilie oftmals erheblich. Viele Gutachter übersehen hier jedoch das Potential weiterer Wertabschläge von bis zu 50 %. Dies bedeutet für Sie, bei einer Beauftragung durch unser Büro ein Einsparpotential der Steuerlast auf das Bewertungsobjekt von bis zu 100 %!

Notargebühren

Handelt es sich um die Schenkung einer Immobilie, so bedarf diese der notariellen Beurkundung. Hierbei fallen u.a. Notargebühren an, die sich am Wert des beurkundeten Objektes bemessen. Von daher empfiehlt es sich, den Wert der Immobilie vor Beurkundung ermitteln zu lassen, damit zu hohe Gebühren vermieden werden.

Grunderwerbsteuer

Grundsätzlich unterliegt der Erwerb einer Immobilie der Grunderwerbsteuer. Diese ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt in Baden-Württemberg derzeit bei 5 %.

Allgemein empfehlen wir für die steuerliche Betrachtung von Immobilien in jedem Fall einen Steuerberater hinzuzuziehen. Die hier gemachten Angaben dienen lediglich zur Veranschaulichung der Thematik und können im Individualfall abweichen. Wir erstatten daher weder auf dieser Internetseite noch im Rahmen unserer Beauftragung eine rechtliche bzw. steuerliche Beratung.